Zugänglich für RollstuhlfahrerEingang stufenlos, Rampe bis 6% Steigung (Türschwelle bis 3 cm gilt als stufenlos), Türbreiten mindestens 90 cm, Aufzug mindestens 140 cm tief; zusätzlich bei Bahnhöfen: Zugänge zu den Bahnsteigen und Zugeinstiege mindestens 90 cm breit und stufenlos; zusätzlich bei Übernachtungsstätten: Zimmer, Bad und WC mit Türbreiten von mindestens 90 cm und stufenlos. |
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Eingeschränkt zugänglich für RollstuhlfahrerMaximal 1 Stufe, Rampe über 6% Steigung, Türbreiten zwischen 70 und 89 cm, Aufzug zwischen 90 und 139 cm tief, Nebeneingang verschlossen, Tür mit zwei Flügeln, Lastenaufzug, Abstand zwischen Türen im Windfang unter 250 cm; zusätzlich bei Übernachtungsstätten: Zimmer, Bad und WC mit Türbreiten zwischen 70 und 89 cm und Hindernissen; zusätzlich bei Bahnhöfen: Zugänge zu den Bahnsteigen und Zugeinstiege schmaler als 90 cm und/ oder über Stufen. |
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Nicht zugänglich für RollstuhlfahrerMehr als eine Stufe, Türbreiten unter 70 cm, Aufzug unter 90 cm tief; zusätzlich bei Übernachtungsstätten: Türbreiten von Zimmern, Bad und WC unter 70 cm. |
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BehindertenparkplatzGenauere Angaben im Text. |
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StufenGenauere Angaben im Text. |
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AufzugGenauere Angaben im Text. |
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BehindertentoiletteGenauere Angaben im Text. |
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